Das Unterrichtsjahr ist in Semester gegliedert. Das Herbstsemester beginnt am 01.09 und endet am 28.02. eines jeden Jahres. Das Sommersemester beginnt am 01.03. und endet am 31.08. eines jeden Jahres. Kündigungen sind schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Semesterende möglich.

  • Das erste viertel Jahr ist grundsätzlich ein Probevierteljahr.
  • Die Unterrichtszeit beträgt 45 Minuten pro Schulwoche. In der Ferienzeit der jeweiligen Bundesländer und an gesetzlichen Feiertagen findet kein hier geregelter Unterricht statt.
  • Der Unterricht wird in von der Musikschule festgelegten Räumen durchgeführt. Diese sind nach Möglichkeit in vertrauter Umgebung des Schülers.
  • Das Unterrichtsentgelt wird einen Monat vor Semesterbeginn fällig. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der sich für das Semester ergebende Betrag in sechs Raten monatlich von der Musikschule vom genannten Konto abgebucht.
  • Bei absehbarer längerfristiger Nichtteilnahme des Schülers am Unterricht kann eine Beurlaubung vom Vertrag, verbunden mit Befreiung von der Unterrichtsgebühr erfolgen. Dies ist schriftlich zu vereinbaren.
  • Über die Teilnahme des Schülers am Transport-system entscheidet ausschließlich der Schulleiter. Sie ist kostenfrei.

Zustandekommen des Vertrages: Zum Informationsgespräch werden die Unterrichtstermine festgelegt. Das hierbei übergebene Vertragsformular wird vom Schüler zum ersten Termin vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Musikschullehrer abgegeben. Der Vertrag kommt durch Unterschrift eines Vertreters der Musikschule zustande. Eine Kopie des Vertrages wird Ihnen sodann zugesandt.